Wichtig ist, dass Sie sich in Ruhe entscheiden,
ob eine Psychotherapie sinnvoll sein kann.

Die Entscheidung sowie die Wahl des jeweils angemessenen Verfahrens geschieht im Verlauf von einem oder mehreren Gesprächen, die wir miteinander führen und die ermöglichen sollen zu prüfen, ob wir einen Zugang zu Ihrem Anliegen entwickeln können und ob eine produktive therapeutische Entwicklung möglich erscheint. Es ist notwendig sich für diese Entscheidung Zeit zu nehmen und auch Bedenken, möglichen Hindernissen und Zweifeln Raum zu geben und darüber zu sprechen.

Da Psychotherapie oft eine Konfrontation mit schmerzlichen, traurigen oder schamhaften Gefühlen bedeutet, ist die Entwicklung von Vertrauen und Ehrlichkeit ein Prozess, der mit der ersten Begegnung beginnt und erst allmählich wachsen kann. Dennoch kann es sein, dass zwischen uns kein wirkliches Verstehen zustande kommt. Dann ist genügend Raum vorhanden dies zu besprechen und sich an einen anderen Kollegen oder eine Kollegin zu wenden.

Indikation

Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie, die im Rahmen meiner Praxis gestellt
werden können.

  1. Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie;
  2. Angststörungen und Zwangsstörungen;
  3. Somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen);
  4. Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen;
  5. Essstörungen;
  6. Nichtorganische Schlafstörungen;
  7. Sexuelle Funktionsstörungen;
  8. Persönlichkeitsstörungen (u.a. Borderline) und Verhaltensstörungen;
  9. Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend.

Psychotherapie-Richtlinie Stand: 3. Januar 2015
Gemeinsamer Bundesausschuss

Die Tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Analytische Psychotherapie sind für gesetzlich Versicherte anerkannt und fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. In vielen Studien wurde ihre Effektivität und nachhaltige Wirksamkeit nachgewiesen. Es handelt sich um zwei aus der Psychoanalyse abgeleitete Behandlungsmethoden für seelische bzw. seelisch bedingte Erkrankungen.

Auch in den Beihilfeverordnungen der Länder sind die analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie anerkannte Behandlungsverfahren. Die privaten Krankenkassen erstatten ebenfalls psychotherapeutische Behandlungen, allerdings müssen bezüglich der erstatteten Stundenkontigente die jeweils gültigen Vertragsbedingungen zugrunde gelegt werden, die variieren können.

Die Therapie ist in deutscher und französischer Sprache möglich.

Termin online vereinbarenDoctolib